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Die Vorschläge der Regierung zur Erhöhung der Solarstromproduktion setzen einen wichtigen Impuls - noch sind aber dringend Nachjustierungen nötig, damit alle Eigentümer:innen ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.
Solarpflicht ist alternativlos Die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Gebäuden ist aus energiepolitischer und ökologischer Sicht betrachtet alternativlos. Deshalb stehe ich wie Casafair Nordwestschweiz klar hinter der Pflicht, Solaranlagen auch auf Bestandsbauten zu errichten. Denn nur in dem wir möglichst viele dezentrale Kleinkraftwerke errichten, können wir die Biodiversität sowie die Orts- und Landschaftsbildern schützen und gleichzeitig den dringend benötigten Zuwachs bei den erneuerbaren Energien realisieren - Nutzen und schützen zu verbinden, ist heute oberstes Gebot. Unterstützung für Eigentürmer:innen in der Liquiditätsfalle Unsere Erfahrung deutlich, dass gerade Wohneigentümer:innen mit kleinem bis mittleren Portfolio nicht immer über die finanziellen Mittel verfügen, um Investitionen von der Grössenordnung einer Photovoltaik-Anlage zu tätigen. Gerade ältere Personen, Geschiedene oder Verwitwete, können oft nicht so viel investieren - einfach weil ihr gesamtes Alterskapital in der Immobilie gebunden ist. Gleichzeitig erhalten genau diese Eigentümer:innen auch kaum Kredite oder zusätzliche Hypotheken. Casafair fordert deshalb, dass der Regierungsrat dafür sorgt, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes geeignete Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen. Angesichts der hervorragenden Kreditwürdigkeit und der Finanzlage des Kantons erscheinen hier kantonale Bürgschaften für Bankdarlehen ein probates Mittel. Fördern und Fordern bis 2037 - und darüber hinaus Angesichts von Basels erfreulich ambitioniertem Netto-Null-Ziel 2037 ist es völlig unverständlich dass der Regierungsrat in seiner Vorlage vorsieht, die geplanten Fördermassnahmen bereits 2030 auslaufen zu lassen. Damit würden weder realistische Amortisationshorizonte erreicht, noch echte Anreize gesetzt, damit alle zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie beitragen können. Bei Casafair Nordwestschweiz haben wir deshalb die Forderung formuliert, dass die Fördermassnahmen mindestens bis 2037 laufen. Um die Kantonsfinanzen nicht allzu sehr zu belasten, schlägt Casafair vor, dass die vorgesehene Ersatzabgabe für nicht umgesetzte Dachnutzungen bereits fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fällig wird. Dabei soll der Kanton eine Staffelung der Gebühr nach Umsetzungszeitpunkt prüfen. Technische und juristische Hürden abbauen Bisher stockt der Zubau der Photovoltaik-Flächen auch, weil viele Projekte zu lang brauchen bis zur Umsetzung. Alle Massnahmen, die dem entgegenwirken sind deshalb sehr zu begrüssen. Insbesondere sollten die Beratungsangebote beim Amt für Umwelt und Energie rasch ausgebaut werden. Sie sollen zu allen Energiefragen beraten und auch Wissen zum rasant wechselnden Feld der Speichertechnologien bündeln und vermitteln. So können sie zum Beispiel auch vermeiden helfen, dass sozial oder ökologisch problematische Materialien eingesetzt werden. Auch den Abbau administrativer Hürden unterstützt Casafair. Aus Sicht von Casafair muss der Kanton hier aber noch konsequenter vorgehen: Neben der Bewilligungspraxis ist auch die Förderpraxis des Amts für Umwelt und Energie zu überprüfen. Auch Photovoltaik-Anlagen an Fassaden müssen umfassend gefördert werden. Es reicht nicht, wenn der Kanton Fassaden-Photovoltaik-Anlagen nur fördert, wenn gleichzeitig gedämmt wird.
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@chaimlichChaim Ben C. Howald - Nanowissenschaftler und Experte für Schadstoffe aller Arten Archives
März 2026
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