• chaimlich
  • stationen
  • standpunkte
  • verbindung
  chaimlich

Politik ist Debatte - Lass uns diskutieren

Antisemitismus entschlossen bekämpfen!

5/3/2026

0 Kommentare

 
Aus aktuellem Anlass habe ich zum Parteitag vom 28.02.2026 in Biel zusammen mit einer kleinen Gruppe die Resolution "Antisemitismus entschlossen bekämpfen!" lanciert. In meinem Votum lege ich dar, weshalb es gerade heute so wichtig ist, dass wir als Sozialdemokrati:innen uns entschlossen gegen jeden Antisemitismus stellen. Menschenrechte sind unteilbar!
Ich bin froh, dass der Parteitag uns mit grosser Mehrheit gefolgt ist.

​Im Folgenden der Text der Resolution:

Antisemitismus entschlossen bekämpfen – in Worten und in Taten

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz bekräftigt: Antisemitismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben – weder offen noch versteckt, weder von rechts, von links noch aus religiös-extremistischen Milieus.
Antisemitismus ist auf dem Vormarsch - in der Schweiz und weltweit.
Der jüngste Angriff in Zürich, die massive Zunahme antisemitischer Tätlichkeiten oder internationale Anschläge – zuletzt in Australien – zeugen davon, wie verbreitet Gewalt gegen Jüd:innen heute wieder ist.
Physische Gewalt entsteht aber nicht im luftleeren Raum. Vielmehr gedeiht sie in einem Klima von Ablehnung und Hass: Jüdische Menschen werden bedroht, angegriffen, beleidigt und eingeschüchtert; auf der Strasse, in Schulen, im Netz und im politischen Diskurs - leider gerade auch in der Schweiz.
Antisemitismus ist keine Randerscheinung mehr, sondern eine wachsende Bedrohung für jüdisches Leben und für unsere offene Gesellschaft. Der jährlich erscheinende Schweizer Antisemitismusbericht wird die Situation in der Schweiz näher beleuchten.
Antisemitismus betrifft nicht nur Jüd:innen – er ist ein Angriff auf die Demokratie, auf die offene Gesellschaft und auf die Grundwerte, für die die SP steht: Freiheit, Gleichheit und Solidarität.
Die SP Schweiz hält fest: Es reicht nicht, Antisemitismus nur zu verurteilen. Es braucht konsequentes, sichtbares und dauerhaftes Handeln – politisch und gesellschaftlich. Die SP Schweiz engagiert sich seit Jahrzehnten konkret und wirksam gegen Antisemitismus. Beispiele dafür sind der von der SP angestossene Erklärung aller Parteien gegen Antisemitismus, der von der SP geforderte und inzwischen veröffentlichte Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus, der Einsatz für ein Verbot von Nazi-Symbolen oder die Erhöhung der für Bundesbeiträge zum Schutz jüdischer Einrichtungen. Die SP tritt gegen antisemitische Gewalt und Hetze auf, sucht den Dialog mit jüdischen Gemeinden und engagiert sich für die Aufrechterhaltung der Erinnerung, u.a. mit ihrem Einsatz für die Errichtung eines nationalen Mahnmals für die Opfer des Holocaust.

Die SP Schweiz verpflichtet sich den Kampf gegen Antisemitismus weiterzuführen:

1. Nulltoleranz gegenüber Antisemitismus
Die SP duldet keinen Antisemitismus in den eigenen Reihen, in befreundeten Organisationen oder in politischen Bündnissen – unabhängig davon, aus welchem politischen oder ideologischen Umfeld er kommt.

2. Konkrete politische Massnahmen statt nur Worte
Die SP setzt sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene aktiv ein für:
  • den besseren Schutz jüdischer Einrichtungen und Gemeinden
  • die konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten ausreichende finanzielle Mittel für Prävention, Bildung und Opferberatung
  • sowie für den flächendeckenden Ausbau entsprechender Angebote.

3. Stärkung von Bildung und Prävention
Die SP engagiert sich für:
  • verbindliche Bildungsangebote zu Antisemitismus, Shoah und jüdischem Leben in der Schweiz
  • die Unterstützung von Gedenk- und Bildungsprojekten
  • die Sensibilisierung von Lehrpersonen, Behörden und Parteimitgliedern

4. Klare Haltung in der öffentlichen Debatte
Die SP tritt antisemitischen Narrativen, Verschwörungstheorien und Relativierungen entschieden entgegen – auch dort, wo dies unbequem ist. Kritik an der Politik des Staates Israel darf niemals in Antisemitismus umschlagen oder diesen reproduzieren. Was Kritik an Israel angeht, plädiert die SP für mehr Trennschärfe. Kritik an der isra elischen Regierung und ihrer Politik ist ebenso zulässig wie Kritik an der Regierung und der Politik jedes anderen Landes. Das Existenzrecht Israels darf dabei nicht in Frage gestellt werden. Unzulässig sind auch Pauschalisierungen und doppelte Stan dards. Sachliche Kritik verlangt, dass konkrete politische Entscheidungen und Handlungen bezeichnet und als solche kritisiert werden.

5. Aktive Solidarität mit jüdischem Leben in der Schweiz
Die SP sucht den Dialog mit jüdischen Gemeinden und Organisationen und bezieht sie systematisch in die Entwicklung und Umsetzung von Strategien gegen Antisemitismus mit ein.

Die SP Schweiz hält fest:
Der Kampf gegen Antisemitismus ist kein Nebenschauplatz und kein symbolischer Akt – es ist eine dauerhafte politische Aufgabe. Gedenken verpflichtet zum Handeln. Solidarität zeigt sich nicht in Erklärungen allein, sondern in konsequenter Politik und konkreten Taten. Die vorliegende Resolution ergänzt die 2019 von der Geschäftsleitung der SP Schweiz ver abschiedete Resolution «Die SP Schweiz kämpft gegen Antisemitismus». 
0 Kommentare

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mehrwertabgabe

5/3/2026

0 Kommentare

 

Am Parteitag vom 28.02.2026 in Biel verabschiedete die SP Schweiz das Positionspapier "Wuchermieten stoppen!"
Darin wird unter anderem gefordert, dass die Kantone Planungsmehrwerte abschöpfen, in dem sie einen Teil der neu zu erstellenden Wohnungen gemeinnützigen Wohnbauträgern widmen. Im ersten Moment klingt das nach einer bestechenden Idee. Leider fallen den Kantonen dadurch wichtige Einnahmen weg. Deshalb habe ich mit einer Gruppe von Delegierten aus Basel und Bern in einem Änderungsantrag gefordert, dass die Mehrwertabgabe anzupassen sei, um die so entstehenden Mindereinnahmen zu kompensieren. Im meinem Votum erläutere ich unsere Überlegungen.

0 Kommentare

Frieden auf der Grundlage des Völkerrechts – klare Benennung von Kriegsverbrechen, juristische Aufarbeitung und Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza

27/10/2025

0 Kommentare

 

In den letzten Tagen zeichnete sich erstmals seit Langem eine spürbare Entlastung ab: Menschen in Gaza wie auch in Israel reagierten mit Erleichterung auf die jüngsten Entwicklungen. Jeder Schritt hin zu einem stabilen Waffenstillstand ist zu begrüssen, denn er ermöglicht dringend notwendige humanitäre Hilfe und kann den Boden bereiten für politische Lösungsansätze, die über das blosse Ende der Kampfhandlungen hinausgehen. Die SP Schweiz ruft alle Parteien dringend dazu auf, die Waffenruhe zu respektieren, humanitäre Hilfe ungehindert zuzulassen und den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Weitere Drohnenangriffe der IDF nach Inkrafttreten der Waffenruhe sind genauso einzustellen wie die offenbar begonnenen politischen Säuberungen der Hamas gegen Oppositionelle im Gazastreifen oder der erneute Raketenbeschuss Israels. 

Frieden und Völkerrecht

Ein dauerhafter Frieden kann nur auf der Grundlage des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen und der universellen Menschenrechte, entstehen.
Ein Friedensplan hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn er auf den international anerkannten Grenzen von 1967 aufbaut, die Sicherheitsinteressen beider Seiten respektiert und eine realistische Zwei-Staaten-Lösung anstrebt, die das Selbstbestimmungsrecht sowohl Israels als auch Palästinas anerkennt. Nur so kann ein gerechter und dauerhafter Frieden möglich werden.

Verantwortung für das Leid

Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem über 1 200 Menschen ermordet und mehr als 250 Geiseln verschleppt wurden, herrscht Krieg.
Die Geiseln wurden inzwischen freigelassen, doch das Leid bleibt tief. Der anschliessende israelische Militäreinsatz hat in Gaza Zehntausende zivile Opfer gefordert und grosse Teile der zivilen Infrastruktur zerstört. Hunderttausende Menschen sind auf der Flucht; der Zugang zu Wasser, Nahrung und medizinischer Versorgung bleibt stark eingeschränkt.

Die SP Schweiz verurteilt alle Formen von Gewalt, Terror und Kriegsverbrechen – unabhängig von den Tätern.
Massaker, Geiselnahmen, öffentliche Hinrichtungen und der Missbrauch der Zivilbevölkerung als «menschliche Schutzschilde» sind ebenso zu verurteilen wie die kollektive Bestrafung, die Blockade humanitärer Hilfe und die systematische Zerstörung ziviler Strukturen.

Für die viel zu hohe Zahl an Toten und das Ausmass der Zerstörung trägt die israelische Regierung die Hauptverantwortung. Zugleich ist die Mitverantwortung der Hamas aufgrund ihrer Angriffe vom 7. Oktober, des Missbrauchs ziviler Infrastruktur zu militärischen Zwecken und ihrer Weigerung, Frieden und Entwaffnung anzuerkennen, offensichtlich und wiegt schwer.

Juristische Aufarbeitung

Menschenrechte sind nur glaubwürdig, wenn Verstösse dagegen juristisch aufgearbeitet werden. Die SP Schweiz fordert deshalb:
- eine unabhängige internationale Untersuchung aller Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und den Internationalen Gerichtshof (IGH);
- die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen für Terroranschläge, Geiselnahmen und öffentliche Hinrichtungen durch die Hamas;
- die Untersuchung mutmasslicher Kriegsverbrechen durch israelische Streitkräfte und politisch Verantwortliche im Gazastreifen und in der Westbank;
- die Klärung, ob und inwieweit es im Gazastreifen zu Handlungen kam, die als Genozid im Sinne des Völkerrechts einzustufen sind.
Die SP Schweiz bekräftigt, dass kein Staat, keine Organisation und keine Person über dem Völkerrecht stehen darf.

Humanitäre Hilfe und Wiederaufbau
Die Schweiz soll substanzielle Beiträge zum Wiederaufbau Gazas leisten. Dazu gehören:
- die Räumung von Blindgängern – ein Bereich, in dem die Schweiz über ausgewiesene Expertise verfügt,
- der Wiederaufbau kritischer Infrastruktur (Spitäler, Schulen, Wasser- und Energieversorgung),
- die Schaffung von Wohnraum für intern Vertriebene, sowie
- die medizinische Behandlung von schwerverletzten Kindern in der Schweiz.
Entscheidend ist, dass die lokale Bevölkerung in Planung und Umsetzung eingebunden wird und keine Zwangsumsiedlungen erfolgen.

Verantwortung der internationalen Gemeinschaft

Das Schweigen und die Untätigkeit vieler Staaten, die sich zum Völkerrecht bekennen, sind moralisch und politisch untragbar.
Die SP Schweiz fordert die internationale Gemeinschaft, einschliesslich der Schweiz, auf:
- sich im Rahmen der UNO und des IKRK aktiv für eine nachhaltige Friedensordnung einzusetzen;
- menschenrechtsorientierte Entwicklungszusammenarbeit anstelle militärischer Kooperation zu fördern;
- die Einhaltung des Embargogesetzes sicherzustellen und Kriegsmaterial- sowie Dual-Use-Exporte zu kontrollieren;
- gezielt jene Kräfte in Israel und Palästina zu unterstützen, die sich für Frieden, Menschenrechte, Bildung, Frauenrechte und soziale Gerechtigkeit einsetzen.
​Diese zivilgesellschaftlichen Bewegungen bilden die Grundlage jeder langfristigen Friedensperspektive.

Politik der Schweiz

Die SP Schweiz fordert vom Bundesrat:
- die sofortige Einstellung von Kriegsmaterialexporten und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use) an Israel;
- ein Einfuhrverbot für Produkte aus israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten;
- keine militärische Zusammenarbeit mit Institutionen, die unmittelbar mit den Kriegsanstrengungen in Gaza oder der Besatzungspolitik in Verbindung stehen;
- sowie Einreiseverbote für extremistische Regierungsmitglieder und gewalttätige Siedler, die palästinensische Zivilist:innen angreifen.
Zudem soll die Schweiz wie Frankreich, Spanien und andere den Staat Palästina anerkennen. Mit diesem Schritt könnte die Schweiz einen Beitrag leisten, um kurzfristig die Palästinensische Befreiungsaktion PLO mit Sitz in Ramallah zu stärken und um mittelfristig der Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung den Weg zu bereiten.

Haltung in der Schweiz

Die SP Schweiz verurteilt jede Form von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus.
Jüdinnen und Juden, Musliminnen und Muslime sowie alle Menschen in der Schweiz sollen sich sicher und frei bewegen können – in Schulen, auf Strassen und in Gotteshäusern.
Die SP ruft alle politischen Kräfte und Medien zu einem respektvollen, sachlichen und empathischen Umgang mit diesem Thema auf.

Zusammenfassung

Das Leid der Menschen in Gaza, Israel und im Westjordanland verpflichtet uns. Frieden entsteht nicht durch Gewalt, sondern durch Recht, Mitmenschlichkeit und Verantwortung. Die SP Schweiz steht an der Seite aller, die sich für Frieden, Menschenrechte und Gerechtigkeit einsetzen – auf beiden Seiten.

Denn: Menschenrechte sind unteilbar.

Resolution von Chaim Howald, Stefan Dietrich, Tim Cuénod - eingereicht zum Parteitag vom 25.10.2025 in Sursee als Reaktion auf die R-5 des Präsidiums zur Situation in Gaza
​Leider aus formalistischen Gründen nicht durch die Parteitagsleitung entgegengenommen.

Begründung der Gegenresolution 

Wir teilen die Empörung über das unermessliche Leid der Menschen in Gaza und die Überzeugung, dass die israelische Regierung für das Ausmass der Zerstörung und die zahllosen zivilen Opfer eine erhebliche Verantwortung trägt. Die schweren Kriegsverbrechen müssen klar und unmissverständlich benannt und juristisch aufgearbeitet werden. Ebenso dürfen die Gräueltaten der Hamas vom 7. Oktober 2023, bei denen rund 1 200 Menschen ermordet und über 250 verschleppt wurden, nicht relativiert oder verschwiegen werden.

Gerade weil die SP für eine Politik der Menschenrechte und des Völkerrechts steht, müssen unsere Aussagen juristisch präzise und politisch glaubwürdig bleiben. Der Genozid-Vorwurf gegen Israel ist aufgrund der völkerrechtlichen Definition des Begriffs äusserst umstritten. Gemäss dieser Definition muss eine spezifische genozidale Absicht („dolus specialis“) nachweisbar sein. Einzelne rechtsextreme israelische Regierungsmitglieder haben zwar öffentlich genozidale Absichten geäussert – dies ist scharf zu verurteilen –, doch die pauschale Verwendung des Begriffs „Genozid“ ohne rechtliche Klärung birgt die Gefahr der Instrumentalisierung und untergräbt die Seriosität unserer Kritik. Es ist nicht an der SP, juristischen Instanzen vorzugreifen oder Druck auf die internationale Justiz auszuüben. Vielmehr sollen der Internationale Strafgerichtshof und der Internationale Gerichtshof unabhängig prüfen, ob und inwieweit im Gazastreifen genozidale Handlungen vorlagen.

Auch bei der Bezugnahme auf die Grenzen von 1967 ist Präzision notwendig: Die UNO hat damals keine festen Grenzen festgelegt, sondern in der Resolution 242 den Rückzug Israels aus besetzten Gebieten und das Recht aller Staaten auf sichere und anerkannte Grenzen gefordert. Die genaue Grenzziehung blieb offen und muss Teil eines künftigen Friedensprozesses sein.

Ein glaubwürdiger Text darf zudem die Verantwortung der Hamas nicht ausblenden. Ihr Missbrauch ziviler Infrastruktur zu militärischen Zwecken und der Einsatz menschlicher Schutzschilde sind ebenfalls Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und tragen zum Leid der Bevölkerung bei.

Auch Formulierungen, wonach „fast alle Opfer Zivilist:innen“ gewesen seien oder die israelische Armee gezielt „die Vernichtung der Menschen in Gaza und ihrer Zukunft“ angestrebt habe, lassen sich empirisch nicht mit letzter Sicherheit belegen. Solche Pauschalisierungen schaden der Glaubwürdigkeit und differenzierten Analyse.

Ebenso ist es unpräzise, die israelischen Siedler:innen in der Westbank pauschal als Mörder:innen darzustellen. So verwerflich die viele Gewalttaten von Siedlern sind – nicht alle beteiligen sich daran, und differenzierte Sprache ist eine Grundvoraussetzung für politische Seriosität.

Schliesslich darf Kritik an der israelischen Regierung nicht in einen wirtschaftlichen Boykott Israels münden. Forderungen nach Desinvestitionen in „alle Unternehmen, die auch nur indirekt mit Kriegsanstrengungen in Verbindung stehen“, kommen de facto einem umfassenden wirtschaftlichen Boykott gleich. Angesichts der Struktur der israelischen Volkswirtschaft – mit einem hohen Anteil des Hightech-Sektors, der engen Verflechtung mit der Rüstungsindustrie und allgemeiner Wehrpflicht – liesse sich kaum ein Unternehmen finden, das nicht indirekt betroffen wäre. Solche Massnahmen träfen nicht nur Anhänger der Netanyahu-Regierung, sondern auch friedliebende und demokratische Israelis aller Ethnien, sowie viele Palästinenser:innen, die in Israel beschäftigt sind.

Die SP Schweiz sollte eine Politik verfolgen, die das Völkerrecht stärkt, statt neue Spaltungen zu vertiefen. Die Gegenresolution wahrt diese Linie: Sie benennt Kriegsverbrechen klar, wahrt juristische Präzision, lehnt Kollektivverurteilungen ab und setzt auf die internationale Rechtsordnung als Fundament für Frieden und Gerechtigkeit.
​

Votum für die Ablehnung der R-5

Liebe Genoss:innen, chères et chers camarades, cari compagni, care compagne, liebes Präsidium,

ich muss sagen, ich bin erstaunt.
Erstaunt über den Inhalt dieser Resolution, erstaunt aber auch über den Prozess, der dazu geführt hat. Zuerst zum Inhalt: Ausgerechnet wir als Sozialdemokrat:innen sollen also eine Position verabschieden, die reihenweise Grundrechte verletzt?
Wollen wir z.B. wirklich, dass Kinder für die Verfehlungen ihrer Eltern sanktioniert werden in dem wir ihnen konsularische Dienste verweigern? Wollen wir überhaupt Menschen aufgrund ihrer Verbrechen ein elementares Recht verweigern, wie dies die Resolution fordert? Macht ihr euch keine Sorgen, wen das als nächstes treffen wird?
Oder wollen wir Kollektivstrafen gegen die Bewohner:innen eines ganzes Landes fordern – nichts anderes sind diese Boykottforderungen nämlich und ich zeige gleich auf, weshalb.
Aufgrund der wirtschaftlichen Struktur Israels und der öffentlichen Finanzierung der Hochschulen kann nämlich z.B. kaum von einer „öffentlichen Einrichtung“ oder einer Unternehmung gesprochen werden, der nicht mindestens unterstellt werden kann, dass sie von den Kriegsanstrengungen zumindest „indirekt profitiert“, wie das im Papier heisst – und sei es nur über die Steuereinnahmen der Rüstungsindustrie.
Ihr seht: der Teufel steckt im Detail – die Resolution will viel Gutes, verlangt aber noch mehr schlechtes. Das hier, liebe Genoss:innen, ist nichts anderes als die BDS Forderung in hübscherem Gewand – das ist Heuchelei.
Vor allem aber: Wofür halten wir uns als Partei, dass wir meinen, der Judikative der internationalen Gemeinschaft vorgreifen zu können, in dem wir vor dem IGH oder den Haag das Urteil „Genozid“ fällen? Fordern nicht gerade wir möglichst starke internationale Institutionen und eine unabhängige Justiz?
Ich könnte diese Liste fast beliebig verlängern.

Was mich aber fast mehr erstaunt, als der Inhalt, ist der Prozess, wie wir hierher gelangt sind: Ein Vorschlag, um mit kleinen Änderungen diese und weitere problematische Punkte zu lösen, ohne von der so wichtigen Stossrichtung der Resolution abzuweichen, liegt auf euren Tischen. Die Parteitagsleitung hat sich geweigert, diesen entgegenzunehmen.
Begründet hat sie das mit dem Zeitpunkt der Einreichung – wohlgemerkt am selben Tag, an dem sie die Resolution Zryd verschickt hat – und damit, dass kein aktueller Anlass existiere, der dies zulassen würde - nur wenige Tage, nachdem sich Genosse Sommaruga in den Medien damit gebrüstet hat, den ursprünglichen Text nachträglich massiv verschärft zu haben – wenn das nicht ein aktueller Anlass wäre. Ich werde den Eindruck nicht los, liebe Parteileitung, dass das Wort unserer geschätzten Mandatär:innen hier mehr zählen darf als das eines einfachen Basismitglieds.
Deshalb, liebe Genoss:innen: Geben wir uns den Raum, den es braucht, um in einem würdigen Prozess eine gemeinsame Position zu finden, zeigen wir dabei die nötige Sorgfalt und lehnen wir die unausgegorene Resolution R5a ab.

​Cari Compagni e Compagne, chères et chers Camarades und liebe Genoss:innen: Je vous remercie de votre patience et votre soutien. Vi auguro un congresso ricco di emozioni und schliesse mein Votum.

Der Text der verschärften Resolution findet sich hier. Schlussdokumentation
Die ursprüngliche Version hier: ​Versandheft 2 Parteitag Sursee 2025

Anträge an die ursprüngliche Resolution
(aus formellen Gründen nicht zugelassen)

Zu Antrag zwei:

„Desinvestition von Unternehmen, die direkt oder indirekt mit den Kriegsanstrengungen (…) in Verbindung stehen“

==> Streichen: „indirekt“

Begründung:
Angesichts der Struktur der israelischen Volkswirtschaft (20% des BIP wird im – der Rüstungsindustrie zumindest nahestehenden - Hightech Sektor erwirtschaftet, Die Rüstungsausgaben betragen rund 10%, 43% Ausgabenwachstum im Rüstungsbereich allein 2024 [Wirtschaftsbericht 2025 Israel; Schweizerische Botschaft in Israel]) kann von Unternehmen, die NICHT indirekt mit den Kriegsanstrengungen in Verbindung stehen, nur schwerlich die Rede sein. Im allermindesten Fall über steuerfinanzierte Infrastrukturinvestitionen profitiert die gesamte Wirtschaft Israels, wenn nicht auch das gesamte Staatswesen INDIREKT davon. Weiter stellt bereits die allgemeine Wehrpflicht – für die alle Bildungsinstitutionen und Abeitsgeber:innen z.B. mit Vertretungslösungen die logistische Grundlage schaffen müssen – zumindest eine solche indirekte Verbindung dar. Somit versteckt sich hinter dieser schwammigen Formulierung nichts anderes als ein nur mässig verklausulierter Boykott- / Divestitionsaufruf gegenüber dem gesamten Staat Israel.
 
Zu Antrag sechs, Punkt zwei:

„Zusammenarbeit mit israelischen öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen, die unmittelbar oder mittelbar den Gaza-Krieg oder die Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung unterstützen (…)“

==> Streichen: „mittelbar“

Begründung:
Analog zur Begründung zu Antrag zwei – Die schwammige Formulierung lässt sich auf sämtliche Forschung in Israel oder an israelischen Universitäten anwenden. Damit kommt der Inhalt der Forderung faktisch einem Ausschluss der gesamten israelischen Akademie gleich und widerspricht allen Idealen der Wissenschaftsfreiheit.
 
Zu Antrag sechs, Punkt fünf:

„Die sofortige Aussetzung aller konsularischen Dienste für Schweizer Staatsangehörige, die in israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet leben (…)“

==> Streichen: gesamten Punkt

Begründung:
Die Forderung ist in der Form voraussichtlich nicht umsetzbar und käme faktisch einer Ausbürgerung zumindest nahe. Zumindest der konsularische Schutz steht allen Bürger:innen der Schweiz bedingungslos zu.
 
Zu Antrag sechs, Punkt fünf (eventualiter, im Falle einer Ablehnung des vorangegangenen Antrags):

„Die sofortige Aussetzung aller konsularischen Dienste für Schweizer Staatsangehörige, die in israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet leben (…)“

==> Ergänzen zu „VOLLJÄHRIGEN Schweizer Staatsangehörigen“

​Begründung:
Minderjährige Personen sind in der Regel nicht befugt oder befähigt ihren Lebensmittelpunkt frei zu wählen. Die Aussetzung der konsularischen Dienste auch für Sie käme einer Form der Sippenhaftung gleich, die aus sozialdemokratischer Perspektive empören muss.
 
Unterzeichnende:
Chaim Ben C. Howald, SP Quartierverein Spalen, SP Basel-Stadt
Stefan Dietrich, SP Bremgarten-Zufikon, Aargau
Fabio Casertano, JUSO Basel-Stadt
0 Kommentare

Der Eigenmietwert ist doof - diese Vorlage aber noch viel doofer!

29/8/2025

0 Kommentare

 
Die Besteuerung von Wohneigentum mit dem heutigen Instrument des Eigenmietwerts führt - auch bei verantwortungsvollen Wohneigentümer:innen - immer wieder zu Diskussionen. Hauptgrund dafür ist wohl, dass wir in der Schweiz an einegrosse Ungleichheit in der Besteuerung zwischen Arbeit und Kapital gewohnt sind. Vielen Menschen erschliesst sich deshalb nicht auf den ersten Blick, weshalb eine Massnahme zum Ausgleich dieses Unterschieds zu mehr Steuergerechtigkeit führt. In erster Linie aus diesem Grund haben wir von Casafair Schweiz / HabitatDurable Suisse uns immer wieder dahingehend geäussert, dass eine bessere Lösung anzustreben sei.

Die aktuelle Vorlage widerspricht den Werten unseres Verbands aber gleich aus mehreren Gründen - lesen Sie hier, weshalb ich ein wuchtiges NEIN empfehle


1) Sie ist nicht fair:

Die Abschaffung der Besteuerung von Wohneigentum führt zu einer Begünstigung einer bestimmten Art von Kapitaleinkünften gegenüber Lohneinkommen. (Die Tatsache, dass ich als Wohneigentümer:in keine Miete bezahle ist nichts anderes als eine Form von Einkünfte auf das investierte Kapital - zusätzlich zur Wertsteigerung der Immobilie.) Damit würden Wohneigentümer:innen gegenüber Mietenden bevorzugt. und der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.


2) Sie ist sozial nicht nachhaltig:

Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen, dass die Reform jährliche Kosten von mehr als 2.5 Milliarden mit sich bringen könnten. (Die genaue Summe hängt von der Entwicklung des Hypothekarzinses ab.) Aufgrund der existierenden Schuldenbremse müssten diese Mindereinnahmen im Staatshaushalt kompensiert werden. Dafür gibt es zwei Szenarien:

Es werden andere Steuern erhöht - dann bezahlt die gesamte Bevölkerung die Rechnung. (Im besten Fall einkommensabhängig, im schlimmsten Fall z.B. über die MwSt, die untere Einkommen klar benachteiligt, das ist aber ein anderes Thema...) 

Oder es müssen weitere Sparprogramme durchgeführt werden. Die Diskussionen zum Entlastungspaket 27 zeigen, dass darunter in der Regel sozial schwächere Menschen am meisten zu leiden haben.

 
3) Sie ist finanzpolitischer Blödsinn:

Die Einführung der Sondersteuer auf Zweitwohnungen als Kompensation für den Wegfall des Eigenmietwerts auf Zweitwohnungen sorgt dabei für krasse Fehlanreize (Hier sorgt der Eigenmietwert für Anreize, um Wohnraum nicht leer stehen zu lassen.) und ist fiskalpolitische Augenwischerei, schlimmstenfalls verschärft sie den unsinnigen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und schädigt ohnehin strukturschwache Kantone.


4) Sie ist ökologisch verheerend:

Durch die Abschaffung der Steuerabzüge für ökologische Sanierungen fiele das letzte Mittel finanzielle Anreize für die ökologische Erneuerung des Gebäudeparks zu setzen, wenn mit dem Entlastungspaket 27 das Gebäudeprogramm des Bundes wegfällt. Damit würden Wohneigentümer:innen mit Fokus auf eine ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Objekte klar benachteiligt. Es ist absehbar, dass der zaghaft begonnene ökologische Umbau des Gebäudeparks damit zum Erliegen käme.


Am 05. September ab 18:30 werden wir im Rahmen eines Kaminfeuergesprächs mit der Präsidentin von Casafair Schweiz über die Thematik diskutieren, um die Kampagne zu eröffnen, dabei aber auch einen fairen und konstruktiven Diskurs zu ermöglichen. 

Ich würde mich sehr freuen, Sie an dem Anlass begrüssen zu dürfen.
0 Kommentare

Für eine faktenbasierte Schadstoffpolitik - #1: Radon

7/10/2024

0 Kommentare

 
0 Kommentare

Rechtssicherheit für Polizistinnen und Polizisten – jetzt wäre eine PUK angebracht gewesen

16/9/2024

0 Kommentare

 
Bild
Leserbrief „Ehemaliger Kripo-Chef kritisiert Polizeiuntersuchung: «Ich hätte auf dieser Grundlage niemanden entlassen»“ und „Die Linken scheitern mit ihrem Antrag: Nein zu einer PUK zu den Missständen bei der Basler Polizei“ - erschienen in der BZ-Basel vom 13.09.2024

Eine regelrechte Angstkultur herrsche bei der Basler Kapo. Mitarbeitende würden sich aus Angst vor Nachteilen nicht trauen, Kritik anzubringen. Das Vorgehen der «härtesten Polizeidirektorin nördlich der Alpen» (CH-Media) trägt nicht dazu bei, dies zu ändern, wenn sie – scheinbar panisch – Korps und Leitung zerpflück und Entlassungen ausspricht, die sogar für ausgewiesene Kenner wie den ehemaligen Leiter der Kriminalpolizei unverständlich sind. Um eine Verbesserung der personellen Situation herbeizuführen und gleichzeitig den – sicher vorhandenen – Problemen auf den Grund zu gehen benötigen wir jetzt die Mitarbeit und das Vertrauen der Polizist:innen an der Front. Dazu braucht es aber eine Untersuchung, welche eben nicht nur die Arbeit der (aktuellen) Polizist:innen betrachtet, sondern insbesondere auch das Zusammenspiel mit der Verwaltung als Ganzem und der Regierung. Ausserdem muss auch die Möglichkeit bestehen, ehemalige Mitglieder des Korps zu befragen, um Klarheit über die Vorgänge zu erhalten. Für all dies verfügt nur eine PUK über die notwendigen Ressourcen. Die GPK dagegen muss eine Manöverkritik vornehmen, Prozesse Analysieren und feststellen, wie z.B. das Krisenmanagement im Sicherheitsdepartement verbessert werden kann.
0 Kommentare

Tempora mutantur…

30/8/2024

0 Kommentare

 

Dieser Text erschien erstmals am 30.08.2024 im Newsletter von Casafair Schweiz.
​

Vor drei Monaten kam die Arbeitsgruppe Wohnschutz von Casafair Nordwestschweiz zum Schluss, dass das neue Wohnraumfördergesetz und die Wohnschutzverordnung zwar Potenzial haben, der Investor:innenlogik entgegen-zuwirken, deren Wirksamkeit aber noch unklar ist. Nun hat auch die vom Präsidial-departement in Auftrag gegebene Evaluation ähnliche Schlüsse gezogen.​

Vor rund drei Monaten habe ich in casanostra Nummer 176 - dem Mitgliedermagazin von Casafair Schweiz - den Konsens unserer Arbeitsgruppe Wohnschutz mit den Worten «Da steh ich nun, ich armer Tor – und das ist auch gut so!» zusammengefasst. Wir waren in unserer Situationsanalyse nämlich zum Schluss gekommen,

-dass mit dem neuen Wohnraumfördergesetz und der Wohnschutzverordnung dringend nötige Regulierungen geschaffen worden waren, die das Potenzial hatten, der Investor*innenlogik von Aufwertung und Verdrängung etwas entgegenzusetzen.

-dass aber noch völlig unklar ist, ob sie diesem Anspruch gerecht werden.

-dass dies wiederum nur normal sei, da angesichts riesiger Einmaleffekte wegen welt- und zinspolitischer Lage und wegen der langen Planungszeiträume in der Baubranche noch gar keine Möglichkeit besteht, Aussagen zur Wirksamkeit der Bestimmungen auf den Markt zu treffen.

Zu ähnlichen Schlüssen kam letzte Woche nun auch die Evaluation, welche das Präsidialdepartement in Auftrag gegeben hatte. Das ist vor allem spannend, angesichts der Schlagseite, welche die Arbeit sicher hat – wenn grossmehrheitlich Vertreter*innen der Finanzindustrie befragt werden, kann eigentlich kaum eine andere als die Investor*innenoptik in den Antworten auftauchen! In einer beispiellosen Machtdemonstration hatte aber die bürgerliche Mehrheit im Basler Grossen Rat ein ganzes Wahlkampfpaket von Vorstössen durchgepeitscht, schon bevor die Druckerschwärze meines Artikels getrocknet war. (Einzig das unsinnigste Bürokratiemonster am Ende der Liste konnten SP und Grüne mit Unterstützung der GLP wenigstens zum unverbindlichen Anzug abmildern lassen.)

Darum geht es bei den Motionen zur Lockerung der Wohnschutz-Bestimmungen

-Die LDP will Sanierungen von der Bewilligungspflicht befreien, welche einen Mietzinsaufschlag von maximal zehn Prozent bewirken. – was faktisch den grössten Teil der mietrechtlich korrekt abgewickelten Sanierungen betreffen dürfte.

-Die GLP will energetische Sanierungen wie Fassadendämmungen von der Bewilligungspflicht ausnehmen. – Pikant dabei: Diese Anteile der Sanierungskosten können bereits mit dem bestehenden Wohnschutzgesetz überwälzt werden.

-Die FDP will vermietetes Stockwerkeigentum vom Wohnschutz befreien. – Allerdings nur Wohnraum, welcher nach Annahme der Initiative zu Stockwerkeigentum umgewandelt worden ist. Eine «clevere» Exitstrategie für agile Investor:innen, so zu sagen.

-Die SVP will eine „Entpolitisierung“ der Wohnschutzthematik: Personen, welche Verbänden wie dem Mieter*innenverband nahestehen, sollen nicht mehr in der Wohnschutzkommission tätig sein dürfen. – Dass die politische «Gegenseite» mit Vertreter*innen der Industrie sehr gut vertreten ist, stört offensichtlich genausowenig, wie die tendenziöse Zusammenstellung der Fachmeinungen in der oben genannten Evaluation des Präsidialdepartementes.

-Die Mitte schliesslich wollte für Basel die umfassende Definition des Begriffs «Wohnungsnot» abschaffen. Neu soll diese aufgeschlüsselt nach «Wohnungsgrösse, Preiskategorie und Standort» ausgewiesen werden, damit die Regelungen nicht dauernd und überall gültig sein müssen. – Der Begriff Rechtssicherheit scheint der Partei nicht vertraut und die Frage wäre geblieben, wer den ganzen Aufwand der Erhebung bezahlen soll.


Kurz zuvor war noch bekannt geworden, dass der Mieterverband sich erstmals mit Investor*innen in einem Streitfall rund um das WRFG auf eine Neubaulösung hatte einigen können – unter der Bedingung, dass diese dem Casafair Kostenmietmodell unterstellt würde.

Trotzdem soll jetzt der neu gewählte Regierungspräsident Cramer – offensichtlich ohne Not – ein Gesetz massiv beschneiden, welches der Basler Souverän eben erst deutlich angenommen hatte. Dass es dabei zum Referendum von links kommen wird, steht wohl bereits heute fest. Damit aber nicht genug, versucht die Mitte Basel-Stadt nun ihren Wahlkampf noch mit einer unformulierten Initiative – das sind die Initiativen, bei denen in der Regel der Wunsch Vater des Gedankens ist – aufzupeppen, die fordert, Kantonsverfassung und Gesetz seien so anzupassen, «dass wieder mehr Wohnungen neu gebaut und saniert werden». In meiner Jugend hätte es bei einem solchen Anliegen ja noch Bemerkungen über die bekannten Verfechtungen der Basler CVP mit dem Bauwesen gegeben, aber eben:
«… nos et mutamur in illis»

Für den Newsletter anmelden


0 Kommentare

Verantwortungsvolle Wohneigentümer:innen sagen Ja zur #Biodiversität

22/8/2024

0 Kommentare

 
Der Artenvielfalt in unserem Land geht es zunehmend schlecht. Die Siedlungsfläche in der Schweiz hat in den letzten vierzig Jahren um rund einen Drittel zugenommen. Gleichzeitig werden die städtischen Räume immer dichter bebaut, während zwei Drittel der Siedlungsfläche in der Schweiz versiegelt ist. Diese Zahlen können erschrecken. Aus Sicht von Casafair bergen sie aber auch einen Teil der Lösung des Problems.

Stabile Ökosysteme sind Voraussetzung für unseren Wohlstand. Langfristig sind sie für unser Überleben unverzichtbar. Eine reiche Artenvielfalt schützt den Siedlungsraum bei Starkregen, Überflutungen oder Hitzewellen. Deshalb sind gerade Wohneigentümer:innen besonders darauf angewiesen. Gleichzeitig ist es bereits heute so, dass fast die Hälfte aller Wildtierarten der Schweiz in Städten wie Basel vorkommt und rund doppelt so viele wildwachsende Pflanzenarten, wie auf einer vergleichbaren Fläche im ländlichen Raum. Das starke Wachstum  des Siedlungsraums gibt also den Bewohner:innen von Städten und Agglomerationen einerseits mehr Einflussmöglichkeiten, andererseits aber auch mehr Verantwortung im Kampf für die Biodiversität.

Die Biodiversitätsinitiative ist unsere überzeugte Antwort darauf – wir von Casafair nehmen die Herausforderung an!

Hauseigentümer:innen können viel tun

Nutzen und schützen ist das Gebot der Stunde – das zeigt sich besonders in der Siedlungsentwicklung. Das sehen wir von Casafair in unserer täglichen Arbeit. Wir als Hauseigentümer:innen können viel tun für die Biodiversität: Strukturreiche Gärten mit Wasserflächen, Parks mit alten Bäumen, aber auch klug begrünte Fassaden und Dächer sind wertvoll für die Biodiversität. Naturnah gestaltete Aussenräume sind nachweislich wertvolle Begegnungs- und Erholungsräume und verbessern das Stadtklima. Zahlreiche Projekte in Schweizer Städten zeigen, wie Natur im Siedlungsraum geschaffen und erhalten werden kann. Wir von Casafair wollen uns daran beteiligen.

Wirtschaftlicher Mehrwert

Biodiversität schafft aber auch wirtschaftlichen Mehrwert: ökologisch sinnvoll gestaltet Flächen erhöhen das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Wohnbevölkerung. Gleichzeitig bieten sie den wirksamsten Schutz vor Klimafolgen wie Hitze oder Starkniederschlägen.
Für Casafair ist klar, dass wir davon auch als Hauseigentümer:innen profitieren. Wir alle sind auf eine hohe Lebensqualität und einen wirksamen Schutz unserer Gebäude und Grundstücke vor den Klimafolgen angewiesen. Wir brauchen den Schutz unseres Zuhauses.

Biodiversitätsverlust übersteigt planetare Grenzen

Seit 1900 ging fast ein Fünftel der Landesfläche an artenreichen Lebensräumen wie Trockenwiesen, Auen und Mooren verloren. Parallel dazu hat sich die Siedlungsfläche immer weiter ausgedehnt. Die Siedlungs- und Bautätigkeit in der Schweiz übersteigt die Grenzen der planetaren Belastbarkeit deutlich. Das muss nicht so sein. Zwischen Wohn- oder Gewerberaum einerseits und Biodiversität andererseits muss kein Widerspruch sein: Qualitativ hochstehende Bauten und Siedlungsplanung beinhalten immer biodiversitätsfördernde Flächen und Strukturen. Insbesondere die kantonale Solaroffensive, so wie Casafair sich dazu bekennt, bietet grosses Potenzial für zusätzliche Flächen für Biodiversität. In dem wir endlich konsequent Kleinstanlagen ermöglichen, schaffen wir gleichzeitig zusammenhängende Netzwerke an Nischen für unterschiedlichste Tier und Pflanzenarten. Gleichzeitig werden gerade das neue Stromgesetz und die Fördermassnahmen des Basler Solarexpress’ helfen, den Zubau für die Artenvielfalt im städtischen Raum verträglich zu realisieren. So zum Beispiel die zusätzliche Förderung von Fassadenanlagen, um Dächer für Begrünung freizuspielen oder die Begrünung bei senkrecht geständerten Anlagen. Aus Sicht von Casafair ist klar, dass wir hier wir als Hauseigentümer:innen für den Klimaschutz und die Biodiversität unsere Verantwortung übernehmen.

Ja zur Biodiversitätsinitiative

Wenn die Auswirkungen des Biodiversitätsverlustes erst grossflächig sichtbar sind, wird es zum Handeln zu spät sein. Es ist jetzt an uns die Weichen in eine lebenswerte Zukunft zu stellen.
Als Verband der umweltbewussten und verantwortungsvollen Wohneigentümer:innen setzt sich Casafair für die Stärkung der Biodiversität und für eine intakte Umwelt ein. Wir unterstützten deshalb die Biodiversitätsinitiative seit den Anfängen. Wir von Casafair wollen Verantwortung übernehmen - Verantwortung für unser Zuhause.

Redebeitrag Chaim Ben C. Howald, Umweltexperte im Vorstand Casafair NWCH
Für Rückfragen:
Chaim Ben C. Howald
Nanowissenschaftler / Schadstoffexperte, Dozent, Vorstand Casafair
[email protected]
+41 78 88 44 2 11
0 Kommentare

Ritter, Storch und Babies

22/8/2024

0 Kommentare

 

Weshalb die Neinkampagne #Bauernfängerei ist.

0 Kommentare

Solaroffensive konsequent umsetzen; mit den Haus- eigentümer:innen

5/8/2024

0 Kommentare

 
Die Vorschläge der Regierung zur Erhöhung der Solarstromproduktion setzen einen wichtigen Impuls - noch sind aber dringend Nachjustierungen nötig, damit alle Eigentümer:innen ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.
Solarpflicht ist alternativlos
Die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Gebäuden ist aus energiepolitischer und ökologischer Sicht betrachtet alternativlos. Deshalb stehe ich wie Casafair Nordwestschweiz klar hinter der Pflicht, Solaranlagen auch auf Bestandsbauten zu errichten. Denn nur in dem wir möglichst viele dezentrale Kleinkraftwerke errichten, können wir die Biodiversität sowie die Orts- und Landschaftsbildern schützen und gleichzeitig den dringend benötigten Zuwachs bei den erneuerbaren Energien realisieren - Nutzen und schützen zu verbinden, ist heute oberstes Gebot.
Unterstützung für Eigentürmer:innen in der Liquiditätsfalle
Unsere Erfahrung deutlich, dass gerade Wohneigentümer:innen mit kleinem bis mittleren Portfolio nicht immer über die finanziellen Mittel verfügen, um Investitionen von der Grössenordnung einer Photovoltaik-Anlage zu tätigen. Gerade ältere Personen, Geschiedene oder Verwitwete, können oft nicht so viel investieren - einfach weil ihr gesamtes Alterskapital in der Immobilie gebunden ist. Gleichzeitig erhalten genau diese Eigentümer:innen auch kaum Kredite oder zusätzliche Hypotheken.  Casafair fordert deshalb, dass der Regierungsrat dafür sorgt, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes geeignete Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen. Angesichts der hervorragenden Kreditwürdigkeit und der Finanzlage des Kantons erscheinen hier kantonale Bürgschaften für Bankdarlehen ein probates Mittel.
Fördern und Fordern bis 2037 - und darüber hinaus
Angesichts von Basels erfreulich ambitioniertem Netto-Null-Ziel 2037 ist es völlig unverständlich dass der Regierungsrat in seiner Vorlage vorsieht, die geplanten Fördermassnahmen bereits 2030 auslaufen zu lassen. Damit würden weder realistische Amortisationshorizonte erreicht, noch echte Anreize gesetzt, damit alle zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie beitragen können. Bei Casafair Nordwestschweiz haben wir deshalb die Forderung formuliert, dass die Fördermassnahmen mindestens bis 2037 laufen. Um die Kantonsfinanzen nicht allzu sehr zu belasten, schlägt Casafair vor, dass die vorgesehene Ersatzabgabe für nicht umgesetzte Dachnutzungen bereits fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fällig wird. Dabei soll der Kanton eine Staffelung der Gebühr nach Umsetzungszeitpunkt prüfen.
Technische und juristische Hürden abbauen
Bisher stockt der Zubau der Photovoltaik-Flächen auch, weil viele Projekte zu lang brauchen bis zur Umsetzung.  Alle Massnahmen, die dem entgegenwirken sind deshalb sehr zu begrüssen. Insbesondere sollten die Beratungsangebote beim Amt für Umwelt und Energie rasch ausgebaut werden. Sie sollen zu allen Energiefragen beraten und auch Wissen zum rasant wechselnden Feld der Speichertechnologien bündeln und vermitteln. So können sie zum Beispiel auch vermeiden helfen, dass sozial oder ökologisch problematische Materialien eingesetzt werden.
Auch den Abbau administrativer Hürden unterstützt Casafair. Aus Sicht von Casafair muss der Kanton hier aber noch konsequenter vorgehen: Neben der Bewilligungspraxis ist auch die Förderpraxis des Amts für Umwelt und Energie zu überprüfen. Auch Photovoltaik-Anlagen an Fassaden müssen umfassend gefördert werden. Es reicht nicht, wenn der Kanton Fassaden-Photovoltaik-Anlagen nur fördert, wenn gleichzeitig gedämmt wird.

0 Kommentare
<<Vorher

    @chaimlich

    Chaim Ben C. Howald - Nanowissenschaftler und Experte für Schadstoffe aller Arten

    Archives

    März 2026
    Oktober 2025
    August 2025
    Oktober 2024
    September 2024
    August 2024
    Juni 2024
    April 2024

    Categories

    Alle

    RSS-Feed

  
  • chaimlich
  • stationen
  • standpunkte
  • verbindung